Hinweise für Bauherren
Das Merkblatt enthält bebilderte Hinweise,
die für Sie als Bauherrn wichtig und zu beachten sind:
- Die Herstellung der Wand- bzw. Bodenplattendurchführung ist gemäß DIN1988-200 Abs. 7.2 gas- und wasserdicht herzustellen.
- Die Durchführung muss nach den DVGW Arbeitsblättern VP 601 und W400-1 ausgeführt werden, es kann kein Anschluss erstellt werden, wenn die Gebäudeeinführung nicht den geltenden Normen entspricht.
- Die Verlegung des Hausanschlusses muss auf eine Mindesttiefe von ca. 1,40 Meter unter dem zukünftigen Gelände erfolgen.
- Der Hauseintritt muss nach Angaben des Zweckverbandes erstellt werden.
- Beim Einbau der Wanddurchführung ist auf einen ausreichenden Abstand (mind. 1,2Meter) zu Kellerfenstern zu achten (Frostgefahr).
- Bei Mehrsparteneinführungen, ist es ratsam die Anerkennung anderer Versorgungsträger einzuholen.
- Der Einbau der Einzel-/ Mehrsparteneinführung (Rohbauteil) ist fachgerecht nach den Herstellerangaben vom Rohbauunternehmen durchzuführen.
Den Hinweis für Bauherren können Sie hier downloaden.
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