Beiträge und Gebühren
Der Zweckverband erhebt Beiträge und Gebühren.
Gebühren
- Grundgebühr
- Verbrauchsgebühr sind die Grundlagen, aus denen sich der Preis zusammensetzt.
Die Grundgebühr
wird nach dem Nenndurchfluss (Qn) der verwendeten Wasserzähler berechnet.
Details hierzu finden Sie in unserer Beitrags-u. Gebührensatzung.
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
pro Jahr | pro Monat | |
bis 10m³/h | 54,00 € | 4,50 € |
bis 20m³/h | 72,00 € | 6,00 € |
bis 30m³/h | 90,00 € | 7,50 € |
über 30m³/h | 300,00 € | 25,00 € |
Die Verbrauchsgebühr
wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet.
Der Wasserverbrauch wird durch Wasserzähler ermittelt und jährlich abgelesen. Näheres hierzu bei Zählerablesung.
Menge | Preis ab 1. Januar 2022 |
Kubikmeter | 1,89 € |
Mehrwertsteuer
Zu den Beträgen wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe erhoben (derzeit 7%).
Abrechnungsmodus
Dreimal jährlich, zum 15.4., zum 15.7. und zum 15.10. Abschlagszahlung. Die Höhe richtet sich nach dem Verbrauch des Vorjahres.
Bei Neukunden nach dem Durchschnittsverbrauch vergleichbarer Kunden. Als Vorauszahlungen werden 90% der Vorjahressumme erhoben, die Endabrechnung ersetzt den vierten Abschlag.
Jahresabrechnung
Etwa Ende Januar eines jeden Jahres erhalten Sie die Jahresabrechnung des Vorjahres, worin die bezahlten Abschläge berücksichtigt sind. Die Jahresabrechnung setzt sich zusammen aus der Grundgebühr und der Verbrauchsgebühr zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer unter Berücksichtigung der bereits bezahlten Abschläge. Ergibt die Abrechnung ein Guthaben, erhalten Sie die Überzahlung zurück. Gleichzeitig werden die für das neue Jahr ermittelten Abschlagsbeträge ausgewiesen.
Wasserpreis im Zeitverlauf
Zeitraum | Wasserpreis |
Dez. 1961 - Juni 1964 | DM 0,55 |
Juli 1964 - Dez. 1970 | DM 0,65 |
Jan. 1971 - März 1975 | DM 0,80 |
April 1975 - März 1982 | DM 1,00 |
April 1982 - Dez. 1996 | DM 1,30 |
Jan. 1997 - Dez. 2004 | DM 1,70 = € 0,87 |
Jan. 2005 - Dez. 2009 | € 0,95 |
Jan. 2010 - Dez. 2013 | € 1,25 |
Jan. 2014 - Dez. 2021 | € 1,51 |
Jan. 2022 - heute | € 1,89 |
Beiträge
Der Zweckverband erhebt zur Deckung seines Aufwandes für die Herstellung der Versorgungseinrichtung in seinem Versorgungsgebiet einen Beitrag. Dieser wird nach der Grundstücksgröße und der Geschoßfläche der Gebäude ermittelt und beträgt:
pro m² Grundstücksfläche | 0,84 € netto |
pro m² Geschossfläche | 5,12 € netto |
Nähere Details zur Abrechnung der Gebührenund der Beiträge finden Sie in unserer Beitrags- und Gebührensatzung.