Fernauslesbare, digitale Wasserzähler

Technische Beschreibung und Hinweise zu Fehlermeldungen. Durch Anklicken werden obige Abbildungen vergrößert.

· Technische Beschreibung (oben) zu fernauslesbaren Wasserzählern als PDF-Download [431 KB]

· Kurzbedienungsanleitung digitaler Wasserzähler als PDF zum Download: Kurzbedienungsanleitung [136 KB]

Offizielle Unbedenklichkeits-Erklärung Konformitätserklärung

· Offizielles Bestätigungsschreiben der Fa. Diehl Metering GmbH zur Unbedenklichkeit als PDF zum Download: Ultraschallwasserzähler Hydrus Funk [396 KB]

· Konformitätserklärung als PDF zum Download bei Diehl Metering GmbH: https://www.diehl.com/metering/de/produkte-services/wasserzaehler/hydrus-20-de/

Umstellung der Hauswasserzähler

von mechanischen Flügelradzählern auf digitale Ultraschallzähler mit Zählerfernauslesung

Bisher wurden herkömmliche, mechanisch betriebene Hauswasserzähler eingebaut. Diese hatten bzw. haben eine Eichgültigkeitsdauer von 6 Jahren. Nach diesem Zeitraum sind diese turnusmäßig auszubauen und durch neue zu ersetzen. Pro Jahr werden im Versorgungsgebiet des Zweckverbandes Schwarzachgruppe ca. 1.000 Wasserzähler ausgewechselt. Seit 2020 werden nun digitale Ultraschallwasserzähler mit Zählerfernauslesung verwendet.

Zur Unterstützung bei der Auswechselung ist die Firma Eltel beauftragt. Diese setzt sich zur Terminabstimmung bezüglich des Zählerwechsels mit Ihnen schriftlich in Verbindung. Über die beschriebenen Vorteile (Verlängerung der Eichgültigkeit, Verringerung des Personalaufwands beim Zählerwechsel und der Ablesung sowie Abrechnung) werden die Mehrkosten gegenüber den herkömmlichen Zählern mittelfristig aufgefangen werden. Eine Erhöhung der Grundgebühr wegen der Umstellung erfolgt nicht.

Widerspruch nach Maßgabe von Art. 24 Abs. 4 Satz 2 bis 7 GO gegen die Funkfernauslesung
Der Wasserabnehmer kann, sofern er laut Wasserabgabesatzung (WAS) oder Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-WAS) dazu berechtigt ist, dem Betrieb eines elektronischen Wasserzählers unter Verwendung der Funkfunktion (Funkfernauslesung) innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt dieses Schreibens ohne Angabe von Gründen schriftlich der Funkfernauslesung, jedoch nicht dem elektronischen Zähler widersprechen.
Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass Sie dann jedoch verpflichtet sind, dem Zweckverband den Zählerstand unaufgefordert bis zum Jahresende zu übermitteln.


Die Gründe für die Umstellung möchten wir Ihnen gerne im Folgenden erläutern:

Neue Technologie /Generation
Wasserzähler der neuen Generation messen den Durchfluss nicht mehr mittels Flügelrad im Wasserstrom, sondern durch Ultraschalltechnologie. Diese kommen mit einem einfachen, frei durchgängigen Messrohr aus. Das Zählwerk wird hier nicht mehr mit Wasser durchströmt. Das Gehäuse ist aus bleifreiem Material.

Wasserverluste in Kundenanlagen können mitgeteilt werden
Ausgelesene Alarmmeldungen werden dem Kunden zeitnah mitgeteilt. Damit kann ein Wasserverlust durch Undichtigkeiten in der Anlage des Kunden festgestellt und behoben werden. Natürlich kann der Verbrauch/Zählerstand und diverse Alarmmeldungen (wie Leckage) direkt am Zähler (LCD-Anzeige) abgelesen werden.

Eichgültigkeit von 6 auf bis zu 15 Jahren erhöht
Aufgrund der hochwertigen Qualität des neuen Zählers (Ultraschall-Messprinzip, keine beweglichen Teile, kein Verschleiß) kann auf mindestens einen Zählerwechsel verzichtet werden. Die Eichgültigkeitsdauer kann über ein von den Eichbehörden vorgegebenes Verfahren (=Stichprobenverfahren) verlängert werden. Sogar die Verlängerung der Eichgültigkeit auf bis zu 15 Jahre ist möglich. Der Austausch der Zähler erfolgt beim Kunden entsprechend später.

Die turnusmäßige Ablesung der Zähler erfolgt über Funk außerhalb des Gebäudes
Die bisherige nicht mehr zeitgemäße direkte Ablesemethode unserer rund 5.900 im Versorgungsnetz eingebauten Zähler ist durch einen enorm arbeits- und kostenaufwändigen Ablauf gekennzeichnet. Mit der Möglichkeit, die Verbrauchsdaten außerhalb des Gebäudes im „Vorbeigehen„ stichtagsgenau auszulesen und direkt in unser Abrechnungssystem einzuspielen, spart sich der Zweckverband nicht nur Zeit, sondern auch erhebliche Kosten. Gleichzeitig wird das Ableseverfahren für die Abnehmer wesentlich vereinfacht, da niemand mehr zur Ablesung der Zähler zu Hause angetroffen werden muss. Nachlesungen von falsch gemeldeten Zählerdaten entfallen ebenso wie Schätzungen von nicht fristgemäß gemeldeten Zählerständen. Die Abrechnungsbescheide können dadurch einfacher, genauer und schneller erstellt werden. Die Funkübertragung umfasst nicht den kompletten Speicher des Zählers, sondern nur abrechnungsrelevante Daten: momentaner Zählerstand, Zählernummer, Stichtagswert für die Abrechnung und Alarm- bzw. Fehlermeldungen. Es werden keine personenbezogenen Daten des Abnehmers übertragen. Die Übertragung des Verbrauchs je Zähler erfolgt entsprechend der BSI-Richtlinie verschlüsselt. Es können nur dazu vorgesehene Lesegeräte zur Auslesung der Zähler verwendet werden, die den benötigen Schlüssel zu dem passenden Zähler haben. Dies gewährleistet eine höchstmögliche Datensicherheit bei der Funkübertragung.

Rückschlüsse auf Ihr tägliches Verbrauchsverhalten sind damit nicht möglich.
Der neue Zähler beinhaltet einen elektronischen Datenspeicher
Der elektronische Aufbau des Zählers bietet die Möglichkeit, vom Zähler gemessene Werte in einem Speicher zu hinterlegen. So können die erfassten Zählwerte für bis zu 512 Tage nachvollzogen werden. Dabei handelt es sich um die Tagesdurchflussmenge sowie um Fehler- und Alarmereignisse (Trockenlauf, Manipulationsversuch, Dauerlauf). Diese Daten können nur direkt vor Ort am Zähler im Beisein und mit Zustimmung des Kunden ausgelesen werden, um evtl. Unstimmigkeiten oder Verbrauchsabweichungen bei der Abrechnung der Wassergebühren zu erklären.

Zählerbügeleinbau nach DIN 1988 und DVGW –W406
Weshalb sollte ein Wasserzählerbügel eingebaut sein? Alle Wasserzählerhersteller sowie die eichrechtlichen Vorgaben verlangen einen „spannungsfreien Einbau" des Messgerätes. In der aktuellen Fassung der DIN 1988-200 ist dies unter Punkt 11 „Leitlinien für Wasserzähleranlagen" ausführlich beschrieben. Gleichzeitig verweist diese DIN auf das DVGW Arbeitsblatt W406(A), diese gelten als allgemein anerkannte Regel der Technik und sind nach Vorgaben der Trinkwasserverordnung und der jeweiligen Wasserabgabesatzung sowohl vom Wasserversorger als auch vom Anlagenbetreiber (Grundstückseigentümer) einzuhalten. Wenn bei Ihnen noch kein Wasserzählerbügel vorhanden ist, sollten Sie diesen im Vorgriff auf den anstehenden Zählerwechsel noch einbauen lassen.

Nähere Informationen zum Einbau des Wasserzählerbügels: als PDF zum Download "Weshalb sollte ein Wasserzählerbügel eingebaut sein?" [389 KB]


Durch die optimierte und zukunftsorientierte Umstellung sehen wir langfristig eine sinnvolle und kundenfreundliche Lösung auch in Bezug auf die Ablesung. Deshalb freuen wir uns, mit Ihnen gemeinsam diesen Weg zu gehen.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.

Zusätzliches Informationsmaterial

Hier haben Sie die Möglichkeit, sich noch weiter über die Umstellung auf die fernauslesbaren digitalen Wasserzähler zu informieren.

· Die Rechtsgrundlage nach Artikel 24 Gemeindeordnung sehen Sie ein bei Bayerische Staatskanzlei unter folgendem Link: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-24?AspxAutoDetectCookieSupport=1

· Technisches Datenblatt des Hydrus-Ultraschallwasserzählers der Fa. Diehl Metering GmbH als PDF zum Download: Technische Daten zum Download [602 KB]

· Bedienungsanleitung des Hydrus-Ultraschallwasserzählers der Fa. Diehl Metering GmbH als PDF zum Download: Bedienungsanleitung zum Download [3.085 KB]

· Stellungnahme zu Immissionen, Sachverständiger Prof. Dr.-Ing. Ulrich Bochtler, Hochschule Aschaffenburg als PDF zum Download: Auswertung Prof. Dr.-Ing. Ulrich Bochtler [222 KB]

· Informationen zur Funktechnologie Fa. Diehl Metering GmbH als PDF zum Download: Funktechnologie zum Download [1.144 KB]

· Informationen zur sicheren Funkauslesung von DVGW Energie Wasser praxis als PDF zum Download: DVGW Energie Wasser praxis zum Download [4.083 KB]

· Mehr Effizienz und mehr Sicherheit durch fernauslesbare Zähler als PDF zum Download: Fachinformation "Der Wassermeister 01-2020 [1.159 KB] "

· Information zu digitaler Auslesetechnik, Sicherheit und Datenschutz der Fa. Diehl Metering GmbH vom 29.06.2020 als PDF zum Download: Auslesung digitale Wasserzähler [1.076 KB]