Beitragssatzung Verbesserung Erneuerung

Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung
der Wasserversorgungseinrichtung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung
der Schwarzachgruppe (VES-WAS) vom 26. April 2024

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Aufgrund von Art. 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBL. S. 264, BayRS 2024-1-l), zuletzt geändert durch § 12 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385) i.V.m. Art. 22 Abs. 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994 (GVBl. S. 1995 S. 98, BayRS 2020-6-1-l), zuletzt geändert durch § 8 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, 586), erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Schwarzachgruppe folgende Satzung:

§ 1 Beitragserhebung

Der Zweckverband erhebt einen Beitrag zur Deckung seines Aufwandes für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung für das Gebiet

der Stadtteile
Greuth und Kornburg der Stadt Nürnberg sowie für das Gebiet Schwarzacher Höhe des Stadtteiles Katzwang der Stadt Nürnberg

der Stadtteile
Penzendorf, Schaftnach und Schwarzach der Stadt Schwabach

der Gemeindeteile
Harm, Furth, Leerstetten, Eichenbühl, Schwand und Mittelhembach des Marktes Schwanstetten mit Ausnahme der Ortsteile Hagershof und Holzgut

der Gemeindeteile
Erichmühle, Großschwarzenlohe, Kleinschwarzenlohe, Königshammer, Neuses und Sorg des Marktes Wendelstein

durch folgende Maßnahmen:

A) Neubau sowie Erweiterung und Ertüchtigung von Hochbehältern im Verbandsgebiet

Sanierung Wasserturm Kornburg Volumen: 300 Kubikkilometer
- Wiederinbetriebnahme der Wasserkammern (mit Reinigung und Erneuerung der Beschichtung)
- Betonsanierung (Außenfassade, tlw. Innentreppe, Innenfläche Attika)
- Erneuerung der Pumpen und zugehöriger elektrotechnischer Schalttechnik
- Erneuerung der Rohrinstallationen und Be- und Entlüftungsleitungen (mit Installation von Luftfiltern)
- Neubau einer zweiten Zuleitung in DN 100 zu den Wasserkammern (ca. 30 m)
- Maßnahmen zur Erfüllung heutiger Sicherheitsstandards und zum Objektschutz (u.a. Austausch/Instandsetzung Einstiegsleitern Wasserkammern / Zugangsleiter Attika, Zugangstür zur Anlage / Zugang zu den Wasserkammern, Fensterelemente, Zaunanlage, Zufahrtstor)
- Errichtung einer funktionsfähigen Drainage mit Kiesschüttung
- Installation von Fernwirktechnik und Einbindung in das Prozessleitsystem im WW Großschwarzenlohe

Sanierung Hochbehälter Raubersried Volumen: 5.000 Kubikkilometer
- Erneuerung der bestehenden Oberflächenbeschichtung und Beschichtung der Stahlbetondecken in den beiden Wasserkammern
- Stellenweise Betonsanierung (u.a. Bereiche freiliegender Bewehrung)
- Bauseitige Trennung der beiden Wasserkammern
- Einbau neuer Zugangstreppen zu den Wasserkammern in Edelstahlmaterial
- Erneuerung der Zugangstür in die Wasserkammern
- Erneuerung/Neubau der Lüftungsanlagen
- Erneuerung der Wanddurchführungen zu den Wasserkammern und der Füll- und Entnahmerohre
- Betonsanierung und Einpflasterung der 5 Stück Zugangs- und Entlüftungsdome
- Entfernung und Erneuerung der Außenabdichtung/Isolierung und Entwässerung der Deckenbereiche über der Vorkammer/Anschluss zu den Wasserkammern
- Erneuerung der Treppe und Pflasterung im Außenbereich des Eingangsportals
- Erneuerung der elektrotechnischen Ausstattung (Beleuchtung/Messungen/Fernwirktechnik/Einbindung ins Prozessleitsystem)

B) Neubau sowie Ertüchtigung von Wasserwerken im Verbandsgebiet

Ertüchtigung Wasserwerk Großschwarzenlohe
- Eingeschossiger Erweiterungsbau am Wasserwerk für anlagentechnische Aggregate und bauliche Sanierungsmaßnahmen im Umbaubereich
- Demontage Aufbereitungsstraße 1
- Erneuerung Aufbereitungsstraße 2 und 3 mit Umstellung des Entsäuerungsverfahrens (u.a. Austausch von Armaturen und Filterkesseln bei baulicher Öffnung der Gebäudeaußenwand, Neuinstallation Flachbettbelüfter und zugehöriger Rohrleitungsbauten und Messtechnik)
- Installation von Luftfilteranlagen in den Reinwasserkammern
- Sanierung der Reinwasserkammer 2
- Neubau Absetzbehälter zur Rückspülwasserbehandlung mit zugehörigen Leitungsbauten, Schlammpumpwerk und Messtechnik
- Erneuerung der elektrotechnischen Schaltanlagen / Neuinstallation für Flachbettbelüfteranlage und Einbindung der Steuerung der Armaturen in das Prozessleitsystem
- Installation einer Netzersatzstromanlage
- Erneuerung des Förderpumpwerks
- Anlage der Außenanlagen mit Umzäunung, Schüttgutboxen, Unterstellport, Pflasterung der Betriebshoffläche und der Zufahrt vor dem Werksgelände

Neubau Wasserwerk Schwand (auf bestehendem Werksgelände des WW Schwand)
Errichtung eines Wasserwerkes mit
- 1 Aufbereitungsstraße mit Oxidator, Filtern und physikalischer Entsäuerung über Flachbettbelüfter
- Hauptpumpwerk mit Drehzahlregelung, Druckstoßsicherung, und zugehöriger Schaltanlage
- Saugbehälter mit zwei Kammern à 500 Kubikkilometer; Volumen mit Luftfilteranlagen und Drucktüren
- Zugehörige Rohrleitungsbauten, Messtechnik und elektrotechnische Schaltanlagen
- Anlage der Außenanlagen mit Umzäunung, Pflasterung der Werkzugänge und der Zufahrt vor dem Werksgelände

C) Verbesserung- und Erneuerung des Rohrnetzes

· Maßnahme Schaftnach – Rohrnetzerneuerung in der Schaftnacher Straße von Kreuzung St 2239/RH2 bis Kreuzung Kanalstraße und im weiteren Verlauf in der Kanalstraße entlang des Straßenverlaufs bis Hausnummer 6 mit Unterquerung der B2a bis zum Main-Donau Kanal - Neubau/Auswechslung der teilweise bestehenden Verbindungsleitung DN 150 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 180 PE - Länge gebaut ca. 1097 m ( alt ca. 1.075 m)
· Maßnahme Schaftnach – Rohrnetzerneuerung in der Schaftnacher Straße ab ca. Hausnummer 3 bis Kreuzung Herbstwiesenweg/Kanalstraße und im weiteren Verlauf in der Kanalstraße bis Kanalstraße 10 - Auswechslung der bestehenden Versorgungsleitung DN 125 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 125/160 PE - Länge ca. 564 m (alt ca. 440 m)
· Maßnahme Schaftnach – Rohrnetzerneuerung in der Straße „Auf dem Berg“ (Flurstück Nummer 656/12) - Auswechselung der bestehenden Versorgungsleitung DN 100 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 110 PE , Länge ca. 57 m. (alt Zementmörtelauskleidung - Länge ca. 67 m)
· Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Kornburger Straße ab Kreuzung Weidenstraße bis Kreuzung Porschestraße - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 125 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 180 PE - Länge ca. 77 m (alt ca. 65 m)
· Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Weidenstraße ab Kreuzung Kornburger Straße bis Kreuzung Katzwanger Straße (komplette Straße) - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 100 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 125 PE – Länge ca. 181 m (alt ca. 170 m )
· Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Katzwanger Straße (Hauptverlauf) ab Kreuzung Hermann-Hetzel-Straße bis Einmündung Rangaustrasse - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 100 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 180/125 PE - Länge ca. 534 m (alt ca. 430 m)
· Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in Katzwanger Straße 25 bis Katzwanger Straße 35 (Seitenstraße, Flurstück Nummer 41/60) - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 100 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 63 PE – Länge ca. 36 m (alt ca. 35 m)
· Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in Katzwanger Straße 17 bis Katzwanger Straße 23 (Flurstück Nummer 41/67) - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 80 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 63 PE - Länge ca. 24 m (alt ca. 25 m)
· Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in Nordost-Südwest verlaufender Seitenstraße nördlich der Häuserzeile Siedlerstraße 2-40 (Flurstück Nummer 41/73- 41/43) - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 80 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 125 PE - Länge ca. 164 m (alt ca. 155 m)
· Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Siedlerstraße von Kreuzung Hermann-Hetzel-Straße bis Kreuzung Katzwanger Straße - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 100 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 125 PE - Länge ca. 178 m (alt ca. 170 m)
· Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Siedlerstraße 1 bis 13 (Seitenstraße, Flurstück Nummer 41/85) - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 80 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 63 PE - Länge ca. 39 m (alt ca. 50 m)
· Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Siedlerstraße 15 bis 27 (Seitenstraße, Flurstück Nummer 41/93) - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 80 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 63 PE - Länge ca. 39 m (alt ca. 50 m)
· Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Siedlerstraße 29 bis 41 (Seitenstraße, Flurstück Nummer 41/101) - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 80 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 63 PE – Länge ca. 38 m (alt ca. 45 m)
· Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Siedlerstraße 43 bis 57 (Seitenstraße, Flurstück Nummer 41/109) - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 80 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 63 PE - Länge ca. 44 m (alt ca. 55 m)
· Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Siedlerstraße 56 bis 42 (Seitenstraße, Flurstück Nummer 41/118) - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 80 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 63 PE - Länge ca. 44 m (alt ca. 55 m)
· Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Hermann-Hetzel-Straße 74 bis 86 (Seitenstraße, Flurstück Nummer 41/25) - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 80 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 63 PE - Länge ca. 45 m
· Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Hermann-Hetzel-Straße 58 bis 72 (Seitenstraße, Flurstück Nummer 41/33) - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 80 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 63 PE - Länge ca. 46 m (alt ca. 40 m)
Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in Am Bäumelfeld von Kreuzung Hermann-Hetzel-Straße bis Kreuzung Kornburger Straße - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 100 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 125 PE – Länge ca. 209 m ( alt ca. 200 m)
· Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung im Allerheiligenweg von Kreuzung Hermann-Hetzel-Straße bis Kreuzung Katzwanger Straße - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 100 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 180 PE – Länge ca. 267 m (alt ca. 270 m)
· Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Nobelstraße von Kreuzung Am Bäumelfeld bis Kreuzung Allerheiligenweg - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 80 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 110 PE - Länge ca. 145 m (alt ca. 150 m)
· Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Daimlerstraße von Kreuzung Am Bäumelfeld bis Kreuzung Allerheiligenweg - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 80 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 110 PE – Länge ca. 126 m (alt ca. 130 m)
· Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in Flurstück Nummer 45/21 (Seitenstraße; Parallelstraße zwischen Hermann-Hetzel-Straße 40 bis 18 und Daimlerstraße) - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 100 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 110 PE - Länge ca. 102 m (alt ca. 100 m)
· Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Hermann-Hetzel-Straße von Kreuzung Allerheiligenweg bis Kreuzung Rangaustraße - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 150 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 180 PE - Länge ca. 145 m (alt ca. 120 m)
· Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Hermann-Hetzel-Straße von Kreuzung Allerheiligenweg bis Kreuzung Katzwanger Straße - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 125 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 180/125 PE – Länge ca. 485 m (alt ca. 405 m)
· Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in Flurstück Nummer 45/28 (nördlich der Rieterstraße bis zum Lärmschutzwall im freien Feld) - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 150 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 180 PE - Länge ca. 246 m (alt ca. 230 m)
· Maßnahme Großschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung im Raubersrieder Weg ab Kreuzung Erlenstraße bis Kreuzung Leinschlag - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 100/150 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 180 PE - Länge ca. 911 m (alt ca. 900 m)
· Maßnahme Großschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Talstraße ab Kreuzung Am Sillberg bis Kreuzung Bierweg, mit Querung Schwarzach bis Talstraße 20 - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 100 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 160/125 PE - Länge ca. 273 m (alt ca. 230 m)
· Maßnahme Großschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Schwander Straße ab Kreuzung Bierweg bis Kreuzung Leinschlag - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 80/100/125 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 180/160 PE - Länge ca. 385 m (alt ca. 400 m)
· Maßnahme Großschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Straße Leinschlag ab Kreuzung Schwander Straße bis Hausnummer 7 - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 100 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 160 PE – Länge ca. 111m (alt ca. 50 m)
· Maßnahme Großschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in Straße Zum Schloss ab Kreuzung Bierweg bis Hausnummer 14 - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 100 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 125 PE - Länge ca. 172 m (alt ca. 170 m)
· Maßnahme Großschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung im Gartenweg ab Kreuzung Bierweg bis Kreuzung Raubersrieder Weg - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 80/100 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 125 PE - Länge ca. 208 m (alt ca. 200 m)
· Maßnahme Großschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung Am Sillberg von Einmündung Talstraße bis Kreuzung Hubertusstraße - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 100 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 160 PE – Länge ca. 361 m (alt ca. 330 m)
· Maßnahme Großschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Jagdstraße ab Kreuzung Bierweg bis Hausnummer 19 - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 80 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 125 PE – Länge ca. 226 m (alt ca. 225 m)
· Maßnahme Großschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Drosselstraße ab Kreuzung Sperlingstraße bis Kreuzung Raubersrieder Weg - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 100 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 125 PE - Länge ca. 182 m (alt ca. 190 m)
· Maßnahme Großschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Sperlingstraße ab Kreuzung Bierweg bis Kreuzung Raubersrieder Weg - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 100 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 160 PE - Länge ca. 164 m (alt ca. 190 m)
· Maßnahme Großschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung im Bradinger Feld ab Kreuzung Weiherstraße bis Kreuzung Heidestraße - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 100 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 125 PE - Länge ca. 350 m (alt ca. 330 m)
· Maßnahme Großschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Bergstraße ab Kreuzung Raubersrieder Weg bis Kreuzung Bradinger Feld - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 80 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 125 PE – Länge ca. 82 m (alt ca. 80 m)
· Maßnahme Großschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Weiherstraße ab Kreuzung Mittelweg bis Kreuzung Bradinger Feld - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 100 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 125 PE - Länge ca. 170 m (alt ca. 185 m)
· Maßnahme Großschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung im Mittelweg ab Kreuzung Weiherstraße bis ca. Mittelweg 40 (Anbindung an bestehende neue PVC Leitung) - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 100 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 160 PE - Länge ca. 120 m
· Maßnahme Großschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung Hubertusstraße ab Kreuzung Bierweg bis Sorger Weg (inklusive Straßenkreuzungsbereiche) - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 100 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 160 PE - Länge ca. 190 m
· Maßnahme Leerstetten – Rohrnetzerneuerung in der Ringstraße ab Kreuzung Hauptstraße bis Kreuzung Further Straße - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 100 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 180 PE - Länge ca. 777 m (alt ca. 750 m)
· Maßnahme Leerstetten – Rohrnetzerneuerung in der Carl-Dürr-Straße ab Kreuzung Further Straße bis Abzweigung Hausnummer 19/23 - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 100 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 160 PE – Länge ca. 215 m (alt ca. 210 m)
· Maßnahme Leerstetten –Rohrnetzerneuerung in Flurstücknummer 9/2 (Seitenstraße zu Schwabacher Straße bis Hausnummer 5 ab Kreuzung Hauptverlauf Schwabacher Straße (Hausnummer 2) – Auswechslung der bestehenden Leitung DN 80 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 90 PE – Länge ca. 56 m (alt ca. 55 m)
· Maßnahme Leerstetten – Rohrnetzsanierung in der Straße Mittelsteig ab Kreuzung Schwabacher Straße bis Kreuzungsbereich Mittelsteig 4a und im weiteren nördlichen Verlauf entlang Hauptstraße 14 bis zum Kreuzungsbereich Hauptstraße 16 - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 100 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 125 PE – Länge ca. 233 m (alt ca. 200 m)
· Maßnahme Leerstetten – Rohrnetzsanierung in der Straße Mittelsteig ab Kreuzung Schwabacher Straße bis Kreuzungsbereich Mittelsteig 21/23 - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 200 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 250 PE – Länge ca. 168 m (alt ca. 160 m)
· Maßnahme Leerstetten – Rohrnetzerneuerung in der Straße Mittelsteig ab Kreuzungsbereich Mittelsteig 7/4a bis Kreuzungsbereich Mittelsteig 19 und weiterer südlicher Verlauf bis Mittelsteig 13/15 (Seitenstraße) - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 80 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 125/110 PE - Länge ca. 158 m , mit Durchbindung (alt ca. 120 m)
· Maßnahme Leerstetten – Rohrnetzerneuerung in der Schwabacher Straße ab Einmündung Hauptstraße bis Hausnummer 10-12 (Kreuzungsbereich Mittelsteig) - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 80 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 250/125 PE – Länge ca. 233 m (alt ca. 200 m)
· Maßnahme Kornburg – Rohrnetzerneuerung in der Venatoriusstraße ab Kreuzungsbereich Kornburger Hauptstraße bis Kreuzungsbereich Rothenbucherweg und Sudermannstraße bis Hausnummer 5 – Auswechslung der bestehenden Leitung DN 150 Material Grauguss durch eine neue Leitung DA 180 PE – Länge ca. 414 m (alt ca. 350 m)

§ 2 Beitragstatbestand

Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke erhoben, wenn für sie nach § 4 WAS ein Recht zum Anschluss an die Wasserversorgungseinrichtung besteht. 2 Ein Beitrag wird auch für Grundstücke erhoben, die an die Wasserversorgungseinrichtung tatsächlich angeschlossen sind oder die auf Grund einer Sondervereinbarung nach § 8 WAS an die Wasserversorgungseinrichtung angeschlossen werden.

§ 3 Entstehen einer Beitragsschuld

(1) Die Beitragsschuld entsteht, wenn die Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen tatsächlich beendet sind. Wenn der in Satz 1 genannte Zeitpunkt vor dem Inkrafttreten dieser Satzung liegt, entsteht die Beitragsschuld erst mit Inkrafttreten dieser Satzung.

(2) Wenn die Baumaßnahmen nach § 1 bereits begonnen wurden, kann der Zweckverband schon vor dem Entstehen der Beitragsschuld Vorauszahlungen auf die voraussichtlich zu zahlenden Beiträge verlangen.

§ 4 Beitragsschuldner

Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist. Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.

§ 5 Beitragsmaßstab

(1) Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet. In unbeplanten Gebieten wird die beitragspflichtige Grundstücksfläche für gewerblich genutzte Grundstücke und Grundstücke für Sondernutzungen wie Schulen, Kindergärten etc. von mindestens 5.000 qm; Fläche (übergroße Grundstücke) auf das 2,0-fache der beitragspflichtigen Geschossfläche, mindestens jedoch auf 5.000 qm begrenzt, für Wohngrundstücke und sonstige Grundstücke von mindestens 2.500 qm Fläche (übergroße Grundstücke) auf das 2,0-fache der beitragspflichtigen Geschossfläche, mindestens jedoch auf 2.500 qm begrenzt.

(2) Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln (Gebäudegrundrisse abgerundet auf volle 10 cm). Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen. Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit die ausgebaut sind. Für die Berechnung der Dachgeschossfläche werden 66,67 % der Fläche des darunterliegenden Geschosses angesetzt. Bei Dachgeschossen, die nur teilweise ausgebaut sind, werden nur die teilausgebauten Geschossflächen entsprechend Satz 4 berechnet. Gebäude oder selbständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Anschluss an die Wasserversorgung auslösen oder die nicht angeschlossen werden dürfen, werden nicht herangezogen; das gilt nicht für Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich an die Wasserversorgung angeschlossen sind. Balkone, Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen.

(3) Bei Grundstücken, für die nur eine gewerbliche Nutzung ohne Bebauung zulässig ist, sowie bei sonstigen unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken wird als Geschossfläche ein Viertel der Grundstücksfläche in Ansatz gebracht. Grundstücke, bei denen die zulässige oder für die Beitragsbemessung maßgebliche vorhandene Bebauung im Verhältnis zur gewerblichen Nutzung nur untergeordnete Bedeutung hat, gelten als gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke im Sinn des Satzes 1, Alternative 1.

§ 6 Beitragssatz

(1) Der durch Verbesserungsbeiträge abzudeckende Aufwand in Höhe von 80 v.H. des beitragsfähigen Investitionsaufwandes wird auf netto 10.678.256 € (Vorauszahlung 10.560.000 €) festgesetzt und wird zu 25 % nach der Summe der Grundstücksflächen und zu 75% nach der Summe der Geschossflächen umgelegt.

(2) Der endgültige Beitragssatz beträgt
a) pro Quadratmeter Grundstücksfläche 0,60 €
b) pro Quadratmeter Geschossfläche 3,67 €

(3) Der endgültige Beitragssatz pro Quadratmeter Grundstücksfläche und Geschossfläche wurde nach der Feststellung des Aufwandes festgesetzt.

(4) Auf die endgültige Beitragsschuld wurden 6 Vorauszahlungsraten (100%) erhoben. Die gezahlten Beiträge werden bei der endgültigen Beitragsfestsetzung berücksichtigt.

§ 7 Fälligkeit

Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig.

§ 7a Beitragsablösung

Der Beitrag kann vor dem Entstehen der Beitragspflicht abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des Beitrags. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.

§ 8 Mehrwertsteuer
Zu den Beiträgen wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe erhoben.

§ 9 Pflichten der Beitragsschuldner


Die Beitragsschuldner sind verpflichtet, dem Zweckverband für die Höhe der Schuld maßgebliche Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen - auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen - Auskunft zu erteilen.

§ 10 Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am 01.06.2024 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 06.03.2017 außer Kraft.

Wendelstein-Großschwarzenlohe, den 26. April 2024


Zweckverband zur Wasserversorgung der Schwarzachgruppe


Robert PfannVerbandsvorsitzender