Beitragssatzung Verbesserung Erneuerung

Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung
der Wasserversorgungseinrichtung
des Zweckverbandes zur Wasserversorgung
der Schwarzachgruppe (VES-WAS)
vom 06.03.2017 – nicht amtliche Fassung

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Aufgrund von Art. 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung folgende Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung:

§ 1 Beitragserhebung

Der Zweckverband erhebt zur Deckung seines Aufwandes für die Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung für das Gebiet
der Stadtteile
Greuth und Kornburg der Stadt Nürnberg sowie für das Gebiet Schwarzacher Höhe des Stadtteiles Katzwang der Stadt Nürnberg
der Stadtteile

Penzendorf, Schaftnach und Schwarzach der Stadt Schwabach
der Gemeindeteile

Harm, Furth, Leerstetten, Eichenbühl, Schwand und Mittelhembach des Marktes Schwanstetten mit Ausnahme der Ortsteile Hagershof und Holzgut
der Gemeindeteile
Erichmühle, Großschwarzenlohe, Kleinschwarzenlohe, Königshammer, Neuses und Sorg des Marktes Wendelstein

durch folgende Maßnahmen:

A) Neubau sowie Erweiterung und Ertüchtigung von Hochbehältern im Verbandsgebiet
Sanierung Wasserturm Kornburg, Volumen: 300 m⊃3;
- Wiederinbetriebnahme der Wasserkammern (mit Reinigung und Erneuerung der Beschichtung)
- Betonsanierung (Außenfassade, tlw. Innentreppe, Innenfläche Attika)
- Erneuerung der Pumpen und zugehöriger elektrotechnischer Schalttechnik
- Erneuerung der Rohrinstallationen und Be- und Entlüftungsleitungen (mit Installation von Luftfiltern)
- Neubau einer zweiten Zuleitung in DN 100 zu den Wasserkammern (ca. 30 m)
- Maßnahmen zur Erfüllung heutiger Sicherheitsstandards und zum Objektschutz (u.a. Austausch/Instandsetzung Einstiegsleitern Wasserkammern / Zugangsleiter Attika,Zugangstür zur Anlage / Zugang zu den Wasserkammern, Fensterelemente, Zaunanlage, Zufahrtstor)
- Errichtung einer funktionsfähigen Drainage mit Kiesschüttung
- Installation von Fernwirktechnik und Einbindung in das Prozessleitsystem im WW Großschwarzenlohe Sanierung Hochbehälter Raubersried, Volumen: 5.000 m⊃3;
- Erneuerung der bestehenden Oberflächenbeschichtung und Beschichtung der Stahlbetondecke
- Stellenweise Betonsanierung (u.a. Bereiche freiliegender Bewehrung)
- Bauseitige Trennung der beiden Wasserkammern
- Einbau neuer Zugangstreppen zu den Wasserkammern
- Erneuerung der Eingangstür
- Erneuerung/Neubau der Lüftungsanlage
- Erneuerung der Wanddurchführungen zu den Wasserkammern und der Füll- und Entnahmerohre

B) Neubau sowie Ertüchtigung von Wasserwerken im Verbandsgebiet
Ertüchtigung Wasserwerk Großschwarzenlohe
- Demontage Aufbereitungsstraße 1
- Erneuerung Aufbereitungsstraße 2 und 3 mit Umstellung des Entsäuerungsverfahrens (u.a. Austausch von Armaturen und Filterkesseln bei baulicher Öffnung der Gebäudeaußenwand, Neuinstallation Flachbettbelüfter und zugehöriger Rohrleitungsbauten und Messtechnik)
- Installation von Luftfilteranlagen in den Reinwasserkammern
- Sanierung der Reinwasserkammer 2
- Neubau Klärbehälter zur Rückspülwasserbehandlung mit zugehörigen Leitungsbauten, Schlammpumpwerk und Messtechnik
- Erneuerung der elektrotechnischen Schaltanlagen / Neuinstallation für Flachbettbelüfteranlage und Einbindung der Steuerung der Armaturen in das Prozessleitsystem
- Installation einer Netzersatzstromanlage
- Erneuerung des Förderpumpwerks
Neubau Wasserwerk Schwand (auf bestehendem Werksgelände des WW Schwand) Errichtung eines Wasserwerkes mit
- 1 Aufbereitungsstraße mit Oxidator, Filtern und physikalischer Entsäuerung über Flachbettbelüfter
- Niederzonen- und Hochzonenpumpwerk mit Drehzahlregelung, Druckstoßsicherung, und zugehöriger Schaltanlage
- Saugbehälter mit zwei Kammern à 500 m⊃3; Volumen mit Luftfilteranlagen und Drucktüren
- Ein Klärbehälter mit Schlammstapelbehälter und Entwässerungscontainer
- Zugehörige Rohrleitungsbauten, Messtechnik und elektrotechnische Schaltanlagen

C) Verbesserung- und Erneuerung des Rohrnetzes
· Maßnahme Schaftnach – Rohrnetzerneuerung in der Schaftnacher Straße von Kreuzung St 2239/RH2 bis Kreuzung Kanalstraße und im weiteren Verlauf in der Kanalstraße entlang des Straßenverlaufs bis Hausnummer 6 mit Unterquerung der B2a bis zum Main-Donau Kanal-Neubau/Auswechslung der teilweise bestehenden Verbindungsleitung DN 150 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 180 PE - Länge ca. 1.075 m
· Maßnahme Schaftnach – Rohrnetzerneuerung in der Schaftnacher Straße ab ca. Hausnummer 3 bis Kreuzung Herbstwiesenweg/Kanalstraße und im weiteren Verlauf in der Kanalstraße bis Kreuzungsbereich Kanalstraße 3 - Auswechslung der bestehenden Versorgungsleitung DN 125 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 125 PE - Länge ca. 440 m
· Maßnahme Schaftnach – Rohrnetzsanierung in der Straße „Auf dem Berg“ (Flurstück Nummer 656/12) - Sanierung der bestehenden Versorgungsleitung DN 100 Material Grauguss durch Zementmörtelauskleidung - Länge ca. 67 m
· Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Kornburger Straße ab Kreuzung Weidenstraße bis Kreuzung Porschestraße - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 125 Material duktiler Guss durch eine neue Leitung DN 150 PE - Länge ca. 65 m
· Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Weidenstraße ab Kreuzung Kornburger Straße bis Kreuzung Katzwanger Straße (komplette Straße) - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 100 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 100 PE – Länge ca. 170 m
· Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Katzwanger Straße (Hauptverlauf) ab Kreuzung Hermann-Hetzel-Straße bis Kreuzung Kornburger Straße - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 100 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 100 PE - Länge ca. 430 m
· Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in Katzwanger Straße 25 bis Katzwanger Straße 35 (Seitenstraße, Flurstück Nummer 41/60) - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 100 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 100 PE – Länge ca. 35 m
· Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in Katzwanger Straße 17 bis Katzwanger Straße 23 (Flurstück Nummer 41/67) - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 80 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 80 PE - Länge ca. 25 m
· Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in Nordost-Südwest verlaufender Seitenstraße nördlich der Häuserzeile Siedlerstraße 2-40 (Flurstück Nummer 41/73- 41/43) - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 80 Material Grauguss durch eine neue Leitung
DN 80 PE - Länge ca. 155 m
· Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Siedlerstraße von Kreuzung Hermann-Hetzel-Straße bis Kreuzung Katzwanger Straße - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 100 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 100 PE - Länge ca. 170 m
· Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Siedlerstraße 1 bis 13 (Seitenstraße, Flurstück Nummer 41/85) - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 80 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 80 PE - Länge ca. 50 m
· Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Siedlerstraße 15 bis 27 (Seitenstraße, Flurstück Nummer 41/93) - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 80 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 80 PE - Länge ca. 50 m
· Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Siedlerstraße 29 bis 41 (Seitenstraße, Flurstück Nummer 41/101) - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 80 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 80 PE - Länge ca. 45 m
· Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Siedlerstraße 43 bis 57 (Seitenstraße, Flurstück Nummer 41/109) - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 80 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 80 PE - Länge ca. 55 m
· Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Siedlerstraße 56 bis 42 (Seitenstraße, Flurstück Nummer 41/118) - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 80 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 80 PE - Länge ca. 55 m
· Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Hermann-Hetzel-Straße 74 bis
86 (Seitenstraße, Flurstück Nummer 41/25) - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 80 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 80 PE - Länge ca. 45 m
· Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Hermann-Hetzel-Straße 58 bis 72 (Seitenstraße, Flurstück Nummer 41/33) - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 80 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 80 PE - Länge ca. 40 m
· Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in Am Bäumelfeld von Kreuzung Hermann-Hetzel-Straße bis Kreuzung Kornburger Straße - Auswechslung der bestehendenLeitung DN 100 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 100 PE - Länge ca. 200 m
· Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung im Allerheiligenweg von Kreuzung Hermann-Hetzel-Straße bis Kreuzung Katzwanger Straße - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 100 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 100 PE – Länge ca. 270 m
· Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Nobelstraße von Kreuzung Am Bäumelfeld bis Kreuzung Allerheiligenweg - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 80 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 80 PE - Länge ca. 150 m
· Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Daimlerstraße von Kreuzung Am Bäumelfeld bis Kreuzung Allerheiligenweg - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 80 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 80 PE - Länge ca. 130 m
· Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in Flurstück Nummer 45/21 (Seitenstraße; Parallelstraße zwischen Hermann-Hetzel-Straße 40 bis 18 und Daimlerstraße) - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 100 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 100 PE - Länge ca. 100 m Kreuzung Allerheiligenweg bis Kreuzung Rangaustraße - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 150 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 150 PE - Länge ca. 120 m
· Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Hermann-Hetzel-Straße von Kreuzung Allerheiligenweg bis Kreuzung Katzwanger Straße - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 125 Material Grauguss
durch eine neue Leitung DN 125 PE - Länge ca. 405 m
· Maßnahme Kleinschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in Flurstück Nummer 45/28 (nördlich der Rieterstraße bis zum Lärmschutzwall im freien Feld) - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 150 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 150 PE - Länge ca. 230 m
· Maßnahme Großschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung im Raubersrieder Weg ab Kreuzung Erlenstraße bis Kreuzung Leinschlag - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 100/150 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 100/150 PE - Länge ca. 900 m
· Maßnahme Großschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Talstraße ab Kreuzung Am Sillberg bis Kreuzung Bierweg - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 100 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 100 PE - Länge ca. 230 m
· Maßnahme Großschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Schwander Straße ab Kreuzung Bierweg bis Kreuzung Leinschlag - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 80/100/125 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 80/100/125 PE - Länge ca. 400 m
· Maßnahme Großschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Straße Leinschlag ab Kreuzung Schwander Straße bis Hausnummer 7 - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 100 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 100 PE - Länge ca. 50 m
· Maßnahme Großschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in Straße Zum Schloss ab Kreuzung Bierweg bis Hausnummer 14 - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 100 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 100 PE - Länge ca. 170 m
· Maßnahme Großschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung im Gartenweg ab Kreuzung Bierweg bis Kreuzung Raubersrieder Weg - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 80/100 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 80/100 PE - Länge ca. 200 m
· Maßnahme Großschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung im Sorger Weg ab Hausnummer 4 bis Kreuzung Hubertusstraße - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 100 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 100 PE - Länge ca. 330 m
· Maßnahme Großschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Jagdstraße ab Kreuzung Bierweg bis Hausnummer 19 - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 80 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 80 PE - Länge ca. 225 m
· Maßnahme Großschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Drosselstraße ab Kreuzung Sperlingstraße bis Kreuzung Raubersrieder Weg - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 100 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 100 PE - Länge ca. 190 m
· Maßnahme Großschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Sperlingstraße ab Kreuzung Bierweg bis Kreuzung Raubersrieder Weg - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 100 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 100 PE - Länge ca. 190 m
· Maßnahme Großschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung im Bradinger Feld ab Kreuzung Weiherstraße bis Kreuzung Heidestraße - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 100 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 100 PE - Länge ca. 330 m
· Maßnahme Großschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Ackerstraße ab Kreuzung Raubersrieder Weg bis Kreuzung Bradinger Feld - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 80 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 80 PE - Länge ca. 90 m
· Maßnahme Großschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Bergstraße ab Kreuzung Raubersrieder Weg bis Kreuzung Bradinger Feld - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 80 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 80 PE - Länge ca. 80 m
· Maßnahme Großschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung in der Weiherstraße ab Kreuzung Mittelweg bis Kreuzung Bradinger Feld - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 100 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 100 PE - Länge ca. 185 m
· Maßnahme Großschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung im Mittelweg ab Kreuzung Weiherstraße bis ca. Mittelweg 40 (Anbindung an bestehende neue PVC Leitung) - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 80 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 80 PE - Länge ca. 120 m
· Maßnahme Großschwarzenlohe – Rohrnetzerneuerung im Schaftnacher Weg ab Kreuzung Rother Straße bis Kreuzungsbereich vor Hausnummer 7a (inklusive Straßenkreuzungsbereiche) - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 150 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 150 PE - Länge ca. 170 m
· Maßnahme Leerstetten – Rohrnetzerneuerung in der Ringstraße ab Kreuzung Hauptstraße bis Kreuzung Further Straße - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 100 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 100 PE - Länge ca. 750 m
· Maßnahme Leerstetten – Rohrnetzerneuerung in der Carl-Dürr-Straße ab Kreuzung Further Straße bis Abzweigung Hausnummer 19/23 - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 100 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 100 PE - Länge ca. 210 m
· Maßnahme Leerstetten – Rohrnetzsanierung in Flurstücknummer 9/2 (Seitenstraße zu Schwabacher Straße bis Hausnummer 5 ab Kreuzung Hauptverlauf Schwabacher Straße (Hausnummer 2) - Sanierung der bestehenden Leitung DN 80 Material Grauguss durch Zementmörtelauskleidung - Länge ca. 55 m
· Maßnahme Leerstetten – Rohrnetzsanierung in der Straße Mittelsteig ab Kreuzung Schwabacher Straße bis Kreuzungsbereich Mittelsteig 4a und im weiteren nördlichen Verlauf entlang Hauptstraße 14 bis zum Kreuzungsbereich Hauptstraße 16 - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 100 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 100 PE – Länge ca. 200 m
· Maßnahme Leerstetten – Rohrnetzsanierung in der Straße Mittelsteig ab Kreuzung Schwabacher Straße bis Kreuzungsbereich Mittelsteig 21/23 - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 200 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 200 PE - Länge ca. 160 m
· Maßnahme Leerstetten – Rohrnetzerneuerung in der Straße Mittelsteig ab Kreuzungsbereich Mittelsteig 7/4a bis Kreuzungsbereich Mittelsteig 19 und weiterer südlicher Verlauf bis Mittelsteig 13/15 (Seitenstraße) - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 80 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 80 PE - Länge ca. 120 m
· Maßnahme Leerstetten – Rohrnetzerneuerung in der Schwabacher Straße ab Einmündung Hauptstraße bis Hausnummer 10-12 (Kreuzungsbereich Mittelsteig) - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 80 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 80 PE – Länge ca. 200 m
· Maßnahme Leerstetten - Rohrnetzerneuerung in der Schwabacher Straße ab Hausnummer 7 bis Hausnummer 3 (Seitenstraße) - Auswechslung der bestehenden Leitung DN 80 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 80 PE - Länge ca. 90 m
· Maßnahme Kornburg – Rohrnetzerneuerung in der Venatoriusstraße ab Kreuzungsbereich Kornburger Hauptstraße bis Kreuzungsbereich Rothenbucherweg – Auswechslung der bestehenden Leitung DN 150 Material Grauguss durch eine neue Leitung DN 150 PE – Länge ca. 350 m

§ 2 Beitragstatbestand

Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke erhoben, wenn für sie nach § 4 WAS ein Recht zum Anschluss an die Wasserversorgungseinrichtung besteht. Ein Beitrag wird auch für Grundstücke erhoben, die an die Wasserversorgungseinrichtung tatsächlich angeschlossen sind oder die auf Grund einer Sondervereinbarung nach § 8 WAS an die Wasserversorgungseinrichtung angeschlossen werden.

§ 3 Entstehen einer Beitragsschuld

(1) Die Beitragsschuld entsteht, wenn die Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen tatsächlich beendet sind. Wenn der in Satz 1 genannte Zeitpunkt vor dem Inkrafttreten dieser Satzung liegt, entsteht die Beitragsschuld erst mit Inkrafttreten dieser Satzung.

(2) Wenn die Baumaßnahmen nach § 1 bereits begonnen wurden, kann der Zweckverband schon vor dem Entstehen der Beitragsschuld Vorauszahlungen auf die voraussichtlich zu zahlenden Beiträge verlangen.

§ 4 Beitragsschuldner

Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist. Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig..

§ 5 Beitragsmaßstab

(1) Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet.
In unbeplanten Gebieten wird die beitragspflichtige Grundstücksfläche für gewerblich genutzte Grundstücke und Grundstücke für Sondernutzungen wie Schulen, Kindergärten etc.
von mindestens 5.000 m⊃2; Fläche (übergroße Grundstücke) auf das 2,0-fache der beitragspflichtigen Geschossfläche, mindestens jedoch auf 5.000 m⊃2; begrenzt, für Wohngrundstücke und sonstige Grundstücke von mindestens 2.500 m" Fläche (übergroße Grundstücke) auf das 2,0-fache der beitragspflichtigen Geschossfläche, mindestens jedoch auf 2.500 m⊃2; begrenzt.

(2) Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln (Gebäudegrundrisse abgerundet auf volle 10 cm). Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen. Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit die ausgebaut sind. Für die Berechnung der Dachgeschossfläche werden 66,67 % der Fläche des darunter liegenden Geschosses angesetzt. Bei Dachgeschossen, die nur teilweise ausgebaut sind, werden nur die teilausgebauten Geschossflächen entsprechend Satz 4 berechnet. Gebäude oder selbständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Anschluss an die Wasserversorgung auslösen oder die nicht angeschlossen werden dürfen, werden nicht herangezogen; das gilt nicht für Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich an die Wasserversorgung angeschlossen sind. Balkone, Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen.

(3) Bei Grundstücken, für die nur eine gewerbliche Nutzung ohne Bebauung zulässig ist, sowie bei sonstigen unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken wird als Geschossfläche ein Viertel der Grundstücksfläche in Ansatz gebracht. Grundstücke, bei denen die zulässige oder für die Beitragsbemessung maßgebliche vorhandene Bebauung im Verhältnis zur gewerblichen Nutzung nur untergeordnete Bedeutung hat, gelten als gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke im Sinn des Satzes 1, Alternative 1.
§ 6 Beitragssatz

(1) Der durch Verbesserungsbeiträge abzudeckende Aufwand in Höhe von 80 v.H. des beitragsfähigen Investitionsaufwandes wird auf netto 10.560.000 € geschätzt und nach der Summe der Grundstücksflächen und der Summe der Geschossflächen umgelegt.
(2) Da der Aufwand nach Abs. 1 noch nicht endgültig feststeht, wird gemäß Art. 5 Abs. 4 KAG in Abweichung von Art. 2 Abs. 1 KAG davon abgesehen, den endgültigen Beitragssatz festzulegen.
(3) Der vorläufige Beitragssatz beträgt
a. pro m⊃2; Grundstücksfläche 0,60 €
b. pro m⊃2; Geschossfläche 3,67 €
(4) Der endgültige Beitragssatz pro Quadratmeter Grundstücksfläche und Geschossfläche wird nach Feststellbarkeit des Aufwandes festgelegt

§ 7 Fälligkeit

Der Beitrag wird in folgenden Teilbeträgen fällig:
1. Rate, ca. 15 %, abgerundet fällig am 25.10.2017
2. Rate, ca. 20 %, abgerundet fällig am 25.10.2018
3. Rate, ca. 20 %, abgerundet fällig am 25.10.2019
4. Rate, ca. 20 %, abgerundet fällig am 25.10.2020
5. Rate, ca. 15 %, abgerundet fällig am 25.10.2021
6. Rate, ca. 10 % fällig am 25.10.2022

§ 7a Beitragsablösung

Der Beitrag kann vor dem Entstehen der Beitragspflicht abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des Beitrags. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.

§ 8 Mehrwertsteuer
Zu den Beiträgen wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe erhoben.

§ 9 Pflichten der Beitragsschuldner


Die Beitragsschuldner sind verpflichtet, dem Zweckverband für die Höhe der Schuld maßgebliche Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen - auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen - Auskunft zu erteilen.

§ 10 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.07.2017 in Kraft.

Wendelstein-Großschwarzenlohe, den 06.03.2017

Zweckverband zur Wasserversorgung
der Schwarzachgruppe
Robert Pfann
Verbandsvorsitzender